besondere Wohnform Grünhufe

Ansprechpartner: Leiterin Frau Cordt
Grünhufe 5f
18437 Stralsund

Tel: 03831 - 49 40 81
E-Mail: wohnheim-gruenhufe[at]gartenhaus-ev[dot]de

Die Betreuung ist täglich von 7:00 bis 20:30 Uhr und am Wochenende von 9:00 Uhr bis 19:30 Uhr gewährleistet. Außerhalb dieser Zeiten steht Betreuung in Form von Rufbereitschaft zur Verfügung.

Die Einrichtung befindet sich im Ortsteil Grünhufe - Dorf, der Stadt Stralsund, integriert in einen Wohnhauskomplex. Das Wohnheim ist unterteilt in vier Wohngemeinschaften, in denen zwei bzw. drei Bewohner in Einzelzimmern leben. Jeder Wohngemeinschaft steht eine Gemeinschaftsküche und ein Bad zur Verfügung. Desweiteren befindet sich ein großer Gemeinschaftsraum im Spitzboden des Hauses, in dem die gemeinsamen Mahlzeiten eingenommen werden und diverse Freizeitangebote stattfinden.

Im Nebengebäude des Wohnkomplexes steht zwei Klienten eine Wohnung zur Verfügung, wo sie ebenfalls von den Mitarbeitern betreut werden. Das Wohnhaus ist nicht darauf ausgerichtet, dass gehbehinderte Personen bzw. Rollstuhlfahrer problemlos in alle Bereich gelangen können, d. h. es gibt keinen Fahrstuhl, die Türenbreite ist zu gering, der Zugang ist nicht barrierefrei und es ist kein barrierefreies Bad vorhanden.

Die Betreuung wird durch ein multiprofessionelles Team abgesichert:

1 Krankenschwester
1 Heilerzieherin
3 Ergotherapeuten

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Art der Betreuung

Die Betreuung erfolgt aufgrund eines in der Hilfekonferenz festgelegten bedarfsorientierten ITP (Integrierter Teilhabeplan).

  • Bedarfsorientiert nach ITP als Tagesstrukturierende Maßnahme
  • Gruppenbetreuung
  • Einzeltherapeutische Leistungen
  • Bezugsbetreuersystem
  • Hilfen bei Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Freizeitangebote
  • Arbeiten nach Wochenplan als Tagesstrukturierende Maßnahme
  • Unterstützung unserer Bewohner bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Hilfestellung bei behördlichen, finanziellen und persönlichen
  • Angelegenheiten sowie arbeits- und beschäftigungstherapeutische Maßnahmen.

Um auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner einzugehen, arbeiten wir nach dem Bezugsbetreuersystem.

In allen besonderen Wohnformen wird nach Übernahme der Kosten durch das zuständige Sozialamt die Betreuung für den festgeschriebenen Zeitraum durchgeführt, danach wird bei Notwendigkeit eine Verlängerung beantragt. Klienten die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können auch als sogenannte „Selbstzahler„ in eine besondere Wohnform aufgenommen werden.